„Das nachdrückliche Eintreten von via, in Krisenzeiten gemeinsam mit den Apotheken unbürokratisch schnelle und günstige Lösungen zu suchen, hat sich gelohnt: ab heute können wir unseren Kunden sowie auch vielen Ärzten auf kurzem Weg zu akzeptablen Preis in ausreichender Menge Desinfektion zur Verfügung stellen“, so Thomas Anthes, Vorstand von via.

Gestern noch hatte via eine abschlägige Beurteilung erhalten, sich aber nicht beirren lassen und mit Unterstützung des Juristen Dr. Morton Douglas den Druck auf das Ministerium mit Erfolg erhöht. „Das darf aber nur ein Anfang sein,“ setzt Anthes sofort nach.“ Rabattverträge, Wiederholungsrezepte, Öffnungszeiten und anderes muss in ähnlich verkürzten Verfahren schnell im Interesse der Patientensicherheit gelöst werden, um die Apotheken für die künftigen Wochen einsatz- und leistungsbereit zu halten!“

Zum Hintergrund: das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Erlass vom 17.03.2020 zugelassen, dass Apotheken, die nach dem Arzneimittelrecht befugt sind, Arzneimittel herzustellen, ab sofort unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden können.

Mit sofortiger Wirkung gilt daher für o. g. Apotheken für diese Zwecke die Erlaubnis zur Verwendung von Alkohol nach § 28 i. V. m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 AlkStG ohne Erlaubnisverfahren als erteilt. Ethanol 70% (V/V) und Ethanol 80% (V/V) sind Arzneimittel, für die eine Standardzulassung nach § 36 AMG vorliegt. Ein so hergestelltes Arzneimittel kann – ggf. nach Hinzufügung weiterer Stoffe – als Desinfektionsmittel abgegeben werden. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Coronavirus-Pandemie gilt diese Regelung zunächst bis zum 31. Mai 2020.

via steht mit rund 300 Apotheken für den aktiven Dialog vor Ort als auch bundesweite Modellprojekte zur Verfügung. „Diese Überregionalität und Unabhängigkeit können andere Organisationen nur schwerlich abbilden,“ so Anthes

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