Apotheken Umschau, 02.07.2026 – In Zukunft sollen Apotheken erwachsenen Menschen auf Wunsch Blut aus der Armbeuge abnehmen dürfen. Ab wann das möglich sein wird und was es bringen könnte.

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Die Apothekenreform bringt viele neue Angebote in den Apotheken: mehr Impfungen, Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten und Hilfe beim Rauchstopp sind nur einige davon. Per Änderungsantrag schleusten die Koalitionsfraktionen kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eine Neuerung ein, die selbst Fachkreise überraschte: Künftig sollen Apothekerinnen und Apotheker bei erwachsenen Menschen auf Wunsch Blut aus der Armbeuge abnehmen dürfen, sofern sie zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt dafür geschult wurden. Bisher durften sie nur Blut aus der Fingerkuppe entnehmen, um zum Beispiel den Blutzucker zu testen.

Für die Neuerung eingesetzt hat sich der Apotheker Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands innovativer Apotheken (via). Weshalb hat er das getan und in welchen Situationen können Patientinnen und Patienten davon profitieren? „Apotheken werden in Zukunft immer mehr Aufgaben in der Versorgung der Menschen in Deutschland übernehmen“, sagt Bühler im Gespräch mit der Apotheken Umschau. „Sie entwickeln sich zu Gesundheitszentren weiter, die weit mehr bieten als die Abgabe und Beratung zu Arzneimitteln. Dass sie bald auch Blut abnehmen dürfen, kann den Patientinnen und Patienten zum Beispiel Wege sparen, ärztliche Spezialbehandlungen ermöglichen und eine gezielte Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln fördern.“

Regelmäßige Kontrolle von Blutwerten

Noch ist nicht klar, in welchen Fällen die Blutentnahme in der Apotheke infrage kommen wird. Bühler hat jedoch einige Ideen: So müssen Patientinnen und Patienten mit bestimmten Erkrankungen regelmäßig Blutproben abgeben, weil die Ärztin oder der Arzt ihre Blutwerte im Auge behalten muss. „Wer zum Beispiel Schilddrüsenprobleme hat, muss oft alle sechs Monate oder sogar einmal im Quartal in die Praxis zur Blutentnahme, um die Hormonspiegel zu messen“, erklärt Bühler.

Viele dieser Patientinnen und Patienten sind in einer endokrinologischen Fachpraxis in Behandlung – das sind die Experten für Hormone und Stoffwechsel. „Um eine solche Praxis zu erreichen, müssen vor allem Menschen auf dem Land weit fahren“, sagt der Apotheker. „Diese Wege entfallen, wenn sie sich in ihrer Apotheke vor Ort Blut abnehmen lassen. Wir könnten die Probe ins Labor schicken, so wie es die Ärztinnen und Ärzte auch tun. Im Idealfall stellt das Labor die Ergebnisse in die elektronische Patientenakte ein und die Besprechung kann per Videosprechstunde zwischen Arzt und Patient erfolgen.“

Dann, so Bühler, würde die Apotheke lediglich den handwerklichen Schritt der Blutentnahme übernehmen, aber keinerlei Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen. Patientinnen und 

Die Kombination aus apothekerlicher Blutentnahme und telemedizinischer Betreuung durch Ärztinnen und Ärzte könnte zudem bestimmte Spezialbehandlungen auch in der Fläche möglich machen, sagt Bühler. „Es gibt zum Beispiel nur wenige Praxen in Deutschland, die HIV-Prophylaxe anbieten.“ Bei der HIV-Prophylaxe bekommen Risikogruppen vorsorglich Medikamente, die eine Ansteckung mit dem HI-Virus verhindern.

„Wer vorbeugend Tabletten gegen eine HIV-Infektion einnimmt, muss regelmäßig seine Leberwerte kontrollieren lassen. Nur deshalb sind Praxisbesuche nötig – die ärztliche Beratung kann problemlos per Videosprechstunde erfolgen“, sagt Bühler. „Übernimmt die Apotheke die Blutentnahme, wird dieser Schutz für Menschen in ganz Deutschland möglich, auch wenn sie keine Spezialpraxis in der Nähe haben.“

Aktuell ist jedoch nicht vorgesehen, dass die Krankenkassen die Blutentnahme in der Apotheke bezahlen. Wer diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss die Kosten selbst tragen. „Ich rechne damit, dass sich die Preise im einstelligen Euro-Bereich bewegen werden“, schätzt Apotheker Bühler. Er hofft, dass die Kassen künftig zumindest dann für die Leistung aufkommen, wenn die Blutentnahme medizinisch notwendig ist und von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet wurde.

ABDA begrüßt Neuerung

Auch wenn sich die Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), im Gesetzgebungsprozess nicht aktiv für die Blutentnahme aus der Armbeuge in Apotheken eingesetzt hat, kann deren Vizepräsidentin Ina Lucas der Idee etwas abgewinnen. „Fundierte Gesundheitsentscheidungen trifft man normalerweise anhand von Blutwerten“, sagt sie der Apotheken Umschau.

„Frauen im gebärfähigen Alter, die regelmäßig ihre Menstruation bekommen, haben zum Beispiel gelegentlich einen Eisenmangel. Also gehen sie in ihre gynäkologische Praxis, dort wird ein Blutbild gemacht und wenn tatsächlich ein Mangel erkennbar ist, empfiehlt die Frauenärztin oder der Frauenarzt ein Eisenpräparat. Das kann auch eine qualifizierte Apothekerin oder ein qualifizierter Apotheker übernehmen.“ Auch wer etwa Vitamin D, Vitamin B12 oder andere Nahrungsergänzungsmittel einnehmen möchte, sollte seine Werte kennen, um mögliche Mängel gezielt ausgleichen zu können.

Langzeit-Blutzuckerwert prüfen

Darüber hinaus könnten Apotheken anhand des Blutes unter anderem den Langzeit-Blutzuckerwert (HbA1c) ihrer Kundinnen und Kunden ermitteln. Dieser Wert lässt Rückschlüsse zu, wie der Blutzucker in den vergangenen acht bis zwölf Wochen eingestellt war. Ist er bei ansonsten Gesunden erhöht, kann das ein Hinweis auf einen sogenannten Prädiabetes sein, eine Vorstufe des als Zuckerkrankheit bekannten Diabetes mellitus.

„Je früher man das erkennt, desto besser kann man mit Bewegung, Ernährung und Rauchstopp eine echte Erkrankung abwenden“, erklärt Apothekerin Lucas. Allerdings erhöhen auch manche Arzneistoffe den Langzeit-Blutzuckerwert, etwa Blutdrucksenker und Psychopharmaka. „Apothekerinnen und Apotheker wissen das und können die Werte einordnen“, sagt sie.

Abzuwarten bleibt, wann die ersten Apotheken solche oder ähnliche Services anbieten werden. Rein rechtlich ist das zwar seit Inkrafttreten der Apothekenreform am 2. Juli 2026 möglich. Allerdings müssen sich die Apothekerinnen und Apotheker, die Blut aus der Armbeuge entnehmen möchten, zunächst von einer Ärztin oder einem Arzt schulen lassen. Für die Inhalte dieser Schulung müssen Bundesapotheker- und Bundesärztekammer gemeinsam die Qualitätsstandards festlegen. Das soll innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen sein – also voraussichtlich im Spätherbst 2026. Wer die Blutentnahme in der Apotheke nutzen möchte, muss sich also noch einige Zeit gedulden.

Von Christina Grünberg