22.10.2026
Von der via-Forderung 2019 zum Apothekertagsbeschluss 2026: Zuzahlungsinkasso gewinnt neue Brisanz im Rx-Versandhandel

Bereits 2019 kritisierte via das Inkassorisiko der Apotheken. Nach dem Beschluss des Deutschen Apothekertags 2026 zeigt Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas einen weiteren entscheidenden Ansatz gegen Rx-Versandboni auf. via fordert die ABDA zu unverzüglichem Handeln auf.
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Berlin, 22. Oktober 2026. Der Verband innovativer Apotheken (via) sieht sich durch die aktuelle Diskussion um das Zuzahlungsinkasso in seiner langjährigen Position bestätigt. Bereits im Dezember 2019 hatte via in seinem Fünf-Punkte-Plan die unvergütete Inkassotätigkeit der Apotheken für die gesetzlichen Krankenkassen kritisiert und eine angemessene Vergütung gefordert.
Im gestrigen DAZ-Talk hob der Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas die vollständige Übertragung des Zuzahlungsinkassos auf die Krankenkassen als besonders wirkungsvollen Ansatz gegen die Bonusmodelle ausländischer Rx-Versandapotheken hervor.
„Wir haben bereits 2019 darauf hingewiesen, dass Apotheken nicht dauerhaft kostenlos als Inkassostellen der Krankenkassen fungieren können. Heute zeigt sich, dass die vollständige Verlagerung dieser Aufgabe nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil beseitigen könnte“, erklärt via-Vorstandsvorsitzender Benedikt Bühler.
Hinzu kommt, dass das Einziehen der gesetzlichen Zuzahlungen für die Apotheken nicht nur mit bürokratischem Aufwand, sondern auch mit konkreten Kosten verbunden ist. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für Kreditkarten- und andere Kartenzahlungen sowie Kosten für die Bargeldbearbeitung und die Bereitstellung von Wechselgeld. Diese Kosten müssen die Apotheken bislang selbst tragen, obwohl sie die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einziehen.
Der Deutsche Apothekertag 2026 hat mit dem Leitantrag L 3 beschlossen, dass die Krankenkassen die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen künftig selbst bei ihren Versicherten einziehen sollen. Damit würde der unmittelbare Erlass der Zuzahlung als Werbeinstrument ausländischer Rx-Versender erheblich an Bedeutung verlieren.
via sieht in der Umsetzung dieses Beschlusses eine der dringlichsten berufspolitischen Aufgaben der ABDA. Angesichts der Diskussion über höhere Arzneimittelzuzahlungen ab Januar darf keine weitere Zeit verloren gehen. Sollten die Zuzahlungen steigen, drohen zusätzliche Belastungen für die Patienten und erhebliche Diskussionen in den Apotheken über gesetzliche Vorgaben, auf die diese keinerlei Einfluss haben. Gleichzeitig könnten höhere Zuzahlungen den Anreiz verstärken, zu ausländischen Versandapotheken mit entsprechenden Bonusangeboten abzuwandern.
„Es kann nicht sein, dass unsere Apotheken höhere Zuzahlungen gegenüber den Patienten rechtfertigen müssen, während ausländische Versandapotheken gerade daraus einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil ziehen. Das verschärft den wirtschaftlichen Druck auf die Vor-Ort-Apotheken und kann weitere Schließungen begünstigen“, warnt Bühler.
via fordert die ABDA deshalb auf, die Umsetzung des Apothekertagsbeschlusses unverzüglich zu einer ihrer zentralen politischen Prioritäten zu machen, gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium auf eine zeitnahe Änderung des Sozialgesetzbuchs V zu drängen und einen konkreten Umsetzungsfahrplan vorzulegen.
„Der Deutsche Apothekertag hat entschieden. Die ABDA muss diesen Auftrag jetzt mit aller Konsequenz verfolgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Apotheken weiter belastet und gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen zugunsten des ausländischen Versandhandels verschoben werden“, so Bühler.
Im gestrigen DAZ-Talk hob der Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas die vollständige Übertragung des Zuzahlungsinkassos auf die Krankenkassen als besonders wirkungsvollen Ansatz gegen die Bonusmodelle ausländischer Rx-Versandapotheken hervor.
„Wir haben bereits 2019 darauf hingewiesen, dass Apotheken nicht dauerhaft kostenlos als Inkassostellen der Krankenkassen fungieren können. Heute zeigt sich, dass die vollständige Verlagerung dieser Aufgabe nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil beseitigen könnte“, erklärt via-Vorstandsvorsitzender Benedikt Bühler.
Hinzu kommt, dass das Einziehen der gesetzlichen Zuzahlungen für die Apotheken nicht nur mit bürokratischem Aufwand, sondern auch mit konkreten Kosten verbunden ist. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für Kreditkarten- und andere Kartenzahlungen sowie Kosten für die Bargeldbearbeitung und die Bereitstellung von Wechselgeld. Diese Kosten müssen die Apotheken bislang selbst tragen, obwohl sie die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einziehen.
Der Deutsche Apothekertag 2026 hat mit dem Leitantrag L 3 beschlossen, dass die Krankenkassen die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen künftig selbst bei ihren Versicherten einziehen sollen. Damit würde der unmittelbare Erlass der Zuzahlung als Werbeinstrument ausländischer Rx-Versender erheblich an Bedeutung verlieren.
via sieht in der Umsetzung dieses Beschlusses eine der dringlichsten berufspolitischen Aufgaben der ABDA. Angesichts der Diskussion über höhere Arzneimittelzuzahlungen ab Januar darf keine weitere Zeit verloren gehen. Sollten die Zuzahlungen steigen, drohen zusätzliche Belastungen für die Patienten und erhebliche Diskussionen in den Apotheken über gesetzliche Vorgaben, auf die diese keinerlei Einfluss haben. Gleichzeitig könnten höhere Zuzahlungen den Anreiz verstärken, zu ausländischen Versandapotheken mit entsprechenden Bonusangeboten abzuwandern.
„Es kann nicht sein, dass unsere Apotheken höhere Zuzahlungen gegenüber den Patienten rechtfertigen müssen, während ausländische Versandapotheken gerade daraus einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil ziehen. Das verschärft den wirtschaftlichen Druck auf die Vor-Ort-Apotheken und kann weitere Schließungen begünstigen“, warnt Bühler.
via fordert die ABDA deshalb auf, die Umsetzung des Apothekertagsbeschlusses unverzüglich zu einer ihrer zentralen politischen Prioritäten zu machen, gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium auf eine zeitnahe Änderung des Sozialgesetzbuchs V zu drängen und einen konkreten Umsetzungsfahrplan vorzulegen.
„Der Deutsche Apothekertag hat entschieden. Die ABDA muss diesen Auftrag jetzt mit aller Konsequenz verfolgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Apotheken weiter belastet und gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen zugunsten des ausländischen Versandhandels verschoben werden“, so Bühler.