02.10.2026
via zum GeDIG: Lücke beim digitalen Rezeptprozess schließen

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Die Forderung ist nicht neu. via hatte das ersetzende Scannen bereits im Rahmen der Apothekenreform als eine zentrale Forderung eingebracht und dazu eine Ergänzung von § 300 SGB V vorgeschlagen. Aufgegriffen wurde sie nicht. Mit dem GeDIG besteht nun die Möglichkeit, dies nachzuholen. Denn auch mit dem E-Rezept sind Papierverordnungen nicht vollständig aus dem Versorgungsalltag verschwunden. Für diese Fälle braucht es nach Auffassung von via einen verlässlichen Standard: Es muss nachvollziehbar sein, dass der digitale Beleg der ursprünglichen Verordnung entspricht und nach dem Scan nicht verändert wurde. Ist das gewährleistet, sollte der Beleg über die sichere Infrastruktur des Gesundheitswesens direkt in die weitere Abrechnung gelangen können.
„Für die Apotheke muss am Ende klar sein: Wenn sie alle Anforderungen an den Scan erfüllt hat, ist dieser Beleg auch eine verlässliche Grundlage für die Abrechnung“, so Bühler. „Rechtssicher digitalisiert muss rechtssicher abrechenbar heißen. Das würde Bürokratie abbauen und zugleich vermeidbare formale Retaxrisiken reduzieren.“
via verbindet damit auch die Forderung nach einer zeitgemäßen Direktabrechnung. Apotheken, die die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten ihre Abrechnung unmittelbar mit dem Kostenträger durchführen können, ohne zwingend einen weiteren Intermediär einschalten zu müssen.
„Wir haben heute die technische Infrastruktur, um solche Prozesse digital abzubilden. Dann sollten wir sie auch nutzen. Das GeDIG ist die richtige Gelegenheit, die noch bestehende Lücke beim Papierrezept zu schließen.“
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