02.10.2026

via zum GeDIG: Lücke beim digitalen Rezeptprozess schließen

via zum GeDIG: Lücke beim digitalen Rezeptprozess schließen
Berlin, 02.10.2026 – „Es ist schwer vermittelbar, dass wir ein Rezept digitalisieren können, das Papier anschließend aber trotzdem weiter vorhalten und verwalten müssen“, sagt Dr. pharm. Benedikt Bühler, Vorstandsvorsitzender des Verbands innovativer Apotheken (via). „Wenn der Scan vollständig, nachvollziehbar und vor nachträglicher Veränderung geschützt ist, muss er das Original ersetzen können.“   
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 Der Verband innovativer Apotheken (via) fordert deshalb, das ersetzende Scannen von Papierverordnungen im Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) rechtssicher zu verankern. Papierrezepte sollen nach einem verbindlichen Verfahren digitalisiert, über die Telematikinfrastruktur übermittelt und anschließend ohne Medienbruch abgerechnet werden können. 


Die Forderung ist nicht neu. via hatte das ersetzende Scannen bereits im Rahmen der Apothekenreform als eine zentrale Forderung eingebracht und dazu eine Ergänzung von § 300 SGB V vorgeschlagen. Aufgegriffen wurde sie nicht. Mit dem GeDIG besteht nun die Möglichkeit, dies nachzuholen. Denn auch mit dem E-Rezept sind Papierverordnungen nicht vollständig aus dem Versorgungsalltag verschwunden. Für diese Fälle braucht es nach Auffassung von via einen verlässlichen Standard: Es muss nachvollziehbar sein, dass der digitale Beleg der ursprünglichen Verordnung entspricht und nach dem Scan nicht verändert wurde. Ist das gewährleistet, sollte der Beleg über die sichere Infrastruktur des Gesundheitswesens direkt in die weitere Abrechnung gelangen können. 

„Für die Apotheke muss am Ende klar sein: Wenn sie alle Anforderungen an den Scan erfüllt hat, ist dieser Beleg auch eine verlässliche Grundlage für die Abrechnung“, so Bühler. „Rechtssicher digitalisiert muss rechtssicher abrechenbar heißen. Das würde Bürokratie abbauen und zugleich vermeidbare formale Retaxrisiken reduzieren.“ 

via verbindet damit auch die Forderung nach einer zeitgemäßen Direktabrechnung. Apotheken, die die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten ihre Abrechnung unmittelbar mit dem Kostenträger durchführen können, ohne zwingend einen weiteren Intermediär einschalten zu müssen. 
„Wir haben heute die technische Infrastruktur, um solche Prozesse digital abzubilden. Dann sollten wir sie auch nutzen. Das GeDIG ist die richtige Gelegenheit, die noch bestehende Lücke beim Papierrezept zu schließen.“ 

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