04.08.2026

Rabattverbot durchsetzen - Versorgung vor Ort sichern

Rabattverbot durchsetzen - Versorgung vor Ort sichern
via Pressemeldung, 04.08.2026 – Bühler fordert die paritätisch besetzte Stelle nach der Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit zum konsequenten Handeln auf.
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Rabattverbot durchsetzen - Versorgung vor Ort sichern 

Bühler fordert die paritätisch besetzte Stelle nach der Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit zum konsequenten Handeln auf.

Berlin, 4. August 2026. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Rechtslage zum Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erneut eindeutig eingeordnet. Das Ministerium stellt klar, dass das sozialrechtliche Boni- und Rabattverbot uneingeschränkt gilt und dass es erforderlich ist, dass die paritätisch besetzte Stelle Verstöße konsequent ahndet. Für den Verband innovativer Apotheken (via) ist dies ein wichtiges Signal. Jetzt müsse den klaren Worten des Bundesministeriums entschlossenes Handeln folgen. 

„Wer sich an Recht und Gesetz hält, darf nicht der Dumme sein. Das Rabattverbot gilt für alle - jetzt muss es endlich auch für alle durchgesetzt werden. Das Bundesministerium hat die Rechtslage unmissverständlich beschrieben. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr für ausbleibende Sanktionen“, erklärt Dr. pharm. Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands innovativer Apotheken. „Wer den deutschen Arzneimittelmarkt beliefert, muss sich an dieselben Regeln halten - unabhängig vom Unternehmenssitz.“ Das BMG macht zugleich deutlich, warum Preisbindung und Rabattverbot weit über wettbewerbsrechtliche Fragen hinaus Bedeutung haben: Sie sichern das Funktionieren des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung und tragen dazu bei, die flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten dauerhaft zu gewährleisten. 

„Das Rabattverbot schützt nicht einzelne Apotheken. Es schützt die Patientinnen und Patienten. Denn nur wenn für alle dieselben Regeln gelten, kann die Versorgung vor Ort dauerhaft gesichert werden. Wer das Rabattverbot konsequent durchsetzt, stärkt das Vertrauen in unser Gesundheitssystem.“ so Bühler. Während öffentliche Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine Boni, Gutscheine oder sonstigen Preisvorteile gewähren dürfen, werben ausländische Versandapotheken weiterhin mit unterschiedlichen Bonus- und Vorteilsmodellen. 
Die paritätisch besetzte Stelle verfügt über die gesetzlichen Instrumente, um Verstöße gegen das Rabattverbot zu sanktionieren. Nach Auffassung von via ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, diese Verantwortung wahrzunehmen. 
„Jetzt ist die paritätisch besetzte Stelle am Zug. Nicht neue Gesetze fehlen - sondern ihre konsequente Anwendung. Wer Versorgung vor Ort sichern will, muss geltendes Recht durchsetzen. Davon profitieren am Ende nicht einzelne Apotheken, sondern alle Patientinnen und Patienten 

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